Young Innovators

IPM ESSEN: 
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Young Innovators

IPM ESSEN: 
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die internationale Weltleitmesse IPM ESSEN in das Programm zur „Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ aufgenommen.

Den Unternehmen wird hierdurch ermöglicht, Neuentwicklungen im Produktbereich, bei Verfahren und bei Dienstleistungen zu vermarkten, internationale Märkte zu erschließen und so ihr Wachstumspotenzial auszuschöpfen.

Gefördert werden:

  • 60% bei den ersten beiden Messebeteiligungen, der Eigenanteil beträgt 40%
  • 50% ab der dritten Beteiligung, der Eigenanteil beträgt 50%

Weitere Kosten für zusätzliche Leistungen sind nicht förderungsfähig.

Förderfähig sind:

kleinere Unternehmen, die

  • unter 50 Mitarbeiter beschäftigen
  • maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme erwirtschaften und
  • jünger als zehn Jahre sind

Bewilligungsanträge zur Förderung richten interessierte Unternehmen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bafa. Detaillierte Informationen sind auch unter www.bafa.de abzurufen.

Das Angebot:

Die Kosten für einen Stand innerhalb der Gemeinschaftsfläche betragen 457 €/qm. In diesen Kosten sind dann folgende Leistungen enthalten:

  • Standmiete
  • Standbau

Dazu kommen 8,50 €/qm Energie- und Umweltpauschale, 0,60 €/qm AUMA-Gebühr (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) sowie einmalig 339,00 € Medienpauschale zzgl. Mehrwertsteuer für den Katalog- und App-Eintrag sowie 50 kostenlose Gutschein-Codes zur Einladung Ihrer Kunden.

Anmeldung

Schon ab 1.814 Euro (9 qm) können Sie sich – ohne großen Aufwand am Gemeinschaftsstand Young Innovators in Halle 6 auf der IPM ESSEN 2025 präsentieren und Ihre Produkte den über 40.000 Fachbesuchern aus aller Welt vorstellen.

Schritt 1:
Bitte füllen Sie die Anmeldeunterlagen zur IPM ESSEN 2025 aus und senden uns diese per E-Mail .

Schritt 2:
Füllen Sie den digitalen Bewilligungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus.

Schritt 3:
Die Feststellung der Förderfähigkeit teilt Ihnen das BAFA per E-Mail mit. Erst dann ist die Anmeldung auf dem Gemeinschaftsstand wirksam.

Schritt 4:
Die Rechnungslegung erfolgt durch die MESSE ESSEN GmbH. Nach der Rechnungszahlung kann diese beim BAFA eingereicht werden (spätestens innerhalb von vier Wochen nach Messeende).

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